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Nutzungsbedingungen für den Internet Marketing Service - Webkatalog:
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I. Aufnahme (Standard-Eintrag) |
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Internet Marketing Service ist Betreiber eines suchmaschinenoptimierten Webkataloges. Die Eintragung mit den Daten eines Standard-Eintrages ist ein kostenloser Service und wird gegen Schaltung eines Backlinks gewährt.
Mit Ihrer Anmeldung im Webkatalog erkennen Sie die nachfolgenden Regeln und Verhaltensweisen als verbindlich an. Wer unseren Teilnahmeregeln nicht zustimmt, wird nicht in den Webkatalog eingetragen:
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- Backlinkpflicht: Ein Backlink muss bereits vor der Eintragung auf Ihrer Website bestehen. (zur Backlinkauswahl)
- Ohne Backlinkpflicht buchen Sie bitte einen Premium-Eintrag (Preis: 12,- EUR /jährlich, inkl. gesetzl. MwSt. - natürlich mit Rechnung). Weitere Vorteile des Premium-Eintrages: (Platzierung im Verzeichnis und bei Suchabfragen vor den Standard-Einträgen, farbliche Hervorhebung, schnellere Aufnahme, u. v. m.). Senden Sie uns eine Email mit Ihren Eintragungsdaten und Ihrer Rechnungsanschrift an:
info [ @ ] ims-server.de
- Keine passende Kategorie gefunden? Senden Sie uns ein Email unter Angabe der übergeordneten Kategorie!
- Bitte nur Top-Level-Domains (keine Subdomains, keine Unterseiten oder anderweitigen Domains, wie z. B. .de.vu usw.) eintragen!
- Websites ohne eigenen Content, reine Affiliate-Seiten oder Websites mit überwiegendem Adsense werden nicht aufgenommen!
- Korrekte Rechtschreibung und Ausdruck!
- Keine dauerhafte GROßSCHREIBUNG im Titel oder in der Beschreibung!
- Saubere Erotik & themenverwandte Websites zahlen eine jährlich Gebühr von 50 Euro.
- Mit dem Eintrag erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass Sie auf eine Benachrichtigung über die Aufnahme oder Ablehnung in den Webkatalog verzichten.
- Wir weisen darauf hin, dass kein Aufnahmeanspruch besteht!
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Ihre Eintragung im Webkatalog erfolgt auf unbestimmte Zeit. Unser Redaktionsteam prüft Ihren Eintrag i. d. R. innerhalb von 3 - 5 Tagen und schaltet diesen dann frei. Über die Freischaltung oder Ablehnung werden Sie nicht separat informiert. |
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Wir behalten uns vor, Eintragungen aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen ohne vorherige Ankündigung aus dem Webkatalog zu löschen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. |
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Sie willigen gemäss §41 BDSG in die Speicherung Ihrer Daten, die zur Aufnahme in den Webkatalog notwendig sind, ausdrücklich ein. |
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II. Nutzung |
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Die Webkatalog steht allen Internetnutzern kostenfrei zur Verfügung. |
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Die Webkatalog ist Eigentum von Internet Marketing Service. Es ist untersagt, Resultate und Leistungen des Webkataloges zu verfremden oder zu veröffentlichen. Ferner ist es untersagt die Homepage oder Resultatseiten zu spiegeln oder auf einer anderen Webseite zu veröffentlichen. |
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Internet Marketing Service übernimmt keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen und der eingetragenen Links. |
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Internet Marketing Service behält sich das Recht auf jederzeitige Änderung und Löschung der Eintragungen ohne Ankündigung vor. |
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Aufnahme (Premium-Eintrag) |
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I. Präambel |
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Internet Marketing Service bietet neben dem kostenlosen Standard-Eintrag die Möglichkeit zu einer umfangreicheren und erweiterten werbewirksamen Firmenpräsentation (Premium-Eintrag). Dieser Service ist kostenpflichtig und setzt den Abschluss eines Werbevertrags voraus.
Bei dem Abschluß eines Premium-Eintrages entfällt die Backlinkpflicht seitens des Auftraggebers |
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II. Einbeziehungen der AGB |
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Der Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und Internet Marketing Service (nachfolgend IMS) als Auftragnehmerin kommt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. |
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III. Vertragsabschluss |
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Internet Marketing Service errichtet und unterhält im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Internet einen Webkatalog und übernimmt hierbei auch die Beratung und Vermarktung von Premium-Einträgen. |
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Der Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und IMS bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch IMS, mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können die schriftliche nicht ersetzen. Unabhängig hiervon kommt der Werbevertrag zustande, wenn IMS den Premium-Eintrag des Auftraggebers in den Webkatalog einstellt. |
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Maßgeblich für den Inhalt des Werbeauftrags ist die schriftliche Auftragsbestätigung von IMS. |
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IV. Annahme von Aufträgen |
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IMS ist nicht verpflichtet, die Werbeunterlagen des Auftraggebers zu prüfen. IMS ist frei, Werbeaufträge ohne Begründung anzunehmen oder abzulehnen. |
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IMS ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss den Premium-Eintrag aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen oder ihre Einstellung in den Webkatalog zu löschen. Über die Gründe der Zurückweisung oder Löschung wird der Auftraggeber informiert. |
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Weist IMS einen Werbeauftrag vor oder (aus den in Abs. 2 genannten Gründen) nach Vertragsabschluss zurück, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers auch aus vorvertraglichem Verhalten ausgeschlossen. |
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V. Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers |
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Der Auftraggeber trägt im Verhältnis zu IMS die ausschließliche Verantwortung für den Inhalt seines Premium-Eintrages und steht IMS dafür ein, dass dieser Eintrag keinen strafrechtlichen, presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften widerspricht. |
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Mit der Erteilung des Werbeauftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er alleiniger Rechtsinhaber der von ihm zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen ist, hierüber frei verfügen kann und Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. |
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Der Auftraggeber stellt IMS von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet IMS gegenüber für jeglichen aus dem Premium-Eintrag entstandenen oder entstehenden Schaden. |
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VI. Vertragsdauer |
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Der Vertrag für einen Premium-Eintrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragsdauer gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten. |
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VII. Schalten des Premium-Eintrages |
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Das Schalten des Premium-Eintrages erfolgt durch das Einstellen in den Webkatalog. Maßgeblich ist die für den Webkatalog übliche Wiedergabequalität. |
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Der Auftraggeber wird von IMS von dem Freischalten des Premium-Eintrages informiert; er ist dann verpflichtet, den Eintrag unverzüglich zu überprüfen und etwaige Fehler innerhalb von sieben Tagen gegenüber IMS anzuzeigen. |
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Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung oder rügt er Fehler außerhalb der vorgenannten Frist, trägt er die Kosten der notwendigen oder von ihm gewünschten Änderungen seines Premium-Eintrages |
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VIII. Ausfall oder Verschiebung |
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Ist die Durchführung des Werbeauftrages aus redaktionellen oder aus technischen Gründen (z.B. Netz oder Systemausfälle) oder wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, so wird der Werbeauftrag durchgeführt, sobald die Störung behoben ist. |
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IMS wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn die Störung voraussichtlich länger als 5 Tage andauert. |
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Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich der zeitlichen Verschiebung, gilt dies als Einverständnis mit der Verschiebung. |
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Kann der Premium-Eintrag nicht erscheinen oder widerspricht der Auftraggeber der Nachholung, erlischt der Werbeauftrag; bis dahin nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere erhält der Auftraggeber bereits aufgewendete Produktionskosten nicht erstattet. |
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Dauert die technische Störung länger als vier Wochen, so kann der Auftraggeber den Werbevertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Noch nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. |
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IX. Vergütung, Zahlungsbedingungen |
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Die Vergütung bestimmt sich nach der gültigen Preisliste von IMS im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
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Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. |
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Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der jeweilige Jahresbetrag wird im Voraus vor Schaltung des Premium-Eintrages zur Zahlung fällig; der Premium-Eintrag wird nicht freigeschaltet, bevor der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden nicht akzeptiert. |
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X. Zahlungsverzug |
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Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse kann IMS die weitere Erfüllung des Werbeauftrags bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen an den Auftraggeber - auch aus anderen Rechtsverhältnissen - zurückhalten und in allen Fällen Vorauszahlung verlangen. |
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Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank geschuldet. |
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XI. Aufrechnung/ Zurückbehaltung |
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Gegen Vergütungsforderungen von IMS kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten. |
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XII. Preisänderungen |
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Preisänderungen sind jederzeit möglich. Sie gelten auch für laufende Werbeverträge. Preissenkungen wirken zugunsten des Auftraggebers sofort, Preiserhöhungen vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung schriftlich vor ihrem Wirksamwerden, endet der Werbevertrag am darauffolgenden Monatsletzten; bis dahin gilt der alte Preis weiter. |
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XII. Haftungsausschluss |
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Die Haftung von IMS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich oder vorvertraglich, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
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XIV. Datenspeicherung |
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Der Auftraggeber nimmt gemäss § 33 BDSG zur Kenntnis, dass seine Daten von IMS gespeichert werden. |
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XV. Salvatorische Klausel |
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Sollte eine Bestimmung des Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages. |
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XVI. Gerichtsstand |
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Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlich Elmshorn als Gerichtsstand vereinbart. |
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XVII. Rechtswahlklausel |
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Der Werbevertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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XVIII. Schriftformklausel |
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich Nebenabreden oder Änderung dieser Klausel bedürfen der Schriftform. |
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